Zu den Aufgaben zählen:
- Durchführung der Assistenzleistungen auf Grundlage der gemeinsam abgestimmten Maßnahmenvereinbarung als individuelle Unterstützung und Begleitung
von Menschen mit psychischer Erkrankung in allen Lebenslagen (z.B. Behördenangelegenheiten, Haushalt, Freizeit, Gesundheitsvorsorge
u.ä.) - Erstellen der individuellen Bedarfserhebung sowie Unterstützungsplanung mittels des Instrumentes BEI_NRW
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