Als anerkannter gemeinnütziger und mildtätiger Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege ist die Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Niederrhein e.V. berechtigt, finanzielle Unterstützung als steuerabzugsfähige Spende zu bestätigen.
Über ein entsprechendes Stichwort kann die Spende gezielt einem Aufgabenbereich, einem Projekt oder einer Einrichtung zugeordnet werden.
Spenden bis 200 Euro können bei der Steuererklärung mit einem Ausdruck der Buchungsbestätigung oder einer Kopie des Kontoauszugs geltend gemacht werden. Für Spenden ab 200 Euro erhalten die Spender von der AWO eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung). Nutzen Sie direkt unser Spendentool für ein bequemes Lastschriftverfahren: