Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung können Menschen bereits jetzt festlegen, wer im Ernstfall für sie entscheiden darf und welche Wünsche gelten sollen. Das betrifft nicht nur die eigene Person, sondern auch Angehörige, Pflegedienste und behandelnde Ärztinnen und Ärzte. Eine Vorsorgevollmacht regelt beispielsweise, wer medizinische Entscheidungen treffen, den Wohnort bestimmen oder gegenüber Versicherungen handeln darf; ohne eine solche Vollmacht kann im Notfall ein Betreuungsgericht eine Betreuungsperson bestellen.
Auch eine Betreuungsverfügung schafft Klarheit: Darin kann festgehalten werden, wer im Fall einer Betreuungsbedürftigkeit als Betreuungsperson bestellt werden soll. Zusätzlich lassen sich Wünsche etwa zu medizinischen Behandlungen, zur Unterbringung oder zu Zuwendungen an Dritte dokumentieren.
Alles Wichtige an einem Ort
Damit wichtige Unterlagen im Ernstfall nicht erst mühsam gesucht werden müssen, hat der AWO Bezirksverband Niederrhein den „AWO Vorsorge-Ordner“ entwickelt. Er bündelt Formulare, Verfügungen und Informationen an einem Ort – von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung über den Notfallausweis bis hin zu medizinischen Eckdaten.
Der Ordner ist in leichter und einfacher Sprache gestaltet und soll dazu beitragen, dass im Ernstfall der eigene Wille zählt. Er ist auch als digital ausfüllbare PDF-Version erhältlich.
Weihnachtsangebot bis 15. Dezember
Zur Weihnachtszeit gibt es derzeit einen besonderen Anreiz: Bis zum 15. Dezember 2026 erhalten Bestellerinnen und Besteller fünf Euro Rabatt pro Vorsorge-Ordner. Der Ordner eignet sich damit nicht nur für die eigene Vorsorge, sondern auch als sinnvolles Geschenk für Angehörige.
Bestellt werden kann der AWO Vorsorge-Ordner unter www.was-wirklich-wichtig-ist.org
Denn Vorsorge ist keine Frage des Alters: Sie gibt Sicherheit, entlastet Angehörige und sorgt dafür, dass im Ernstfall nicht fremde Entscheidungen getroffen werden müssen – sondern die eigenen.
