Am Beispiel Eingliederungshilfe macht Michael Rosellen (Vorstand beim AWO Bezirksverband Niederrhein) deutlich: „In NRW sind die Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe seit 2020 um rund 35 Prozent auf etwa 7,2 Milliarden Euro im Jahr 2024 gestiegen. Dieses Plus müssen vor allem die Kommunen tragen. Der Bund hält seine Beteiligung seit 2018 faktisch eingefroren und lässt die kommunale Ebene mit der Finanzierung weitgehend allein. Die Folge: Träger der Eingliederungshilfe suchen nach Wegen, Kosten zu senken – mit erheblichen Risiken für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.“
Nach Einschätzung Rosellens steht zudem im Raum, dass Menschen mit Behinderungen wieder stärker vorgeschrieben werden soll, wo sie leben und welche Leistungen sie erhalten dürfen – statt ihre Wünsche und Vorstellungen konsequent in den Mittelpunkt der Hilfeplanung zu stellen. „Das wäre ein Rückschritt hinter die Ziele des Bundesteilhabegesetzes und das Recht auf selbstbestimmte Teilhabe“, so der AWO Vorstand.
Vor ähnlichen Herausforderungen stehe laut AWO auch die Schulsozialarbeit. „Das Land NRW fördert die kommunale Schulsozialarbeit seit 2022 mit jährlich 57,7 Millionen Euro – allerdings ohne Anpassung an steigende Personalkosten. Tarifsteigerungen reißen Jahr für Jahr größere Lücken in die kommunalen Haushalte: Entweder gleichen die Kommunen diese aus eigenen, ohnehin knappen Mitteln aus, oder Stellen in der Schulsozialarbeit werden gestrichen“, erklärt Kerstin Harttmann, Vorständin des AWO Bezirksverbands Niederrhein.
Bereits jetzt haben erste Träger unter diesen Rahmenbedingungen Angebote der Schulsozialarbeit eingestellt – mit spürbaren Folgen für Kinder, Jugendliche und Schulen vor Ort.
Für Britta Altenkamp und die AWO am Niederrhein ist daher klar: „Bund und Land müssen ihre Verantwortung für die soziale Infrastruktur ernst nehmen, die Kommunen spürbar entlasten und sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen, Kinder, Jugendliche und Familien nicht die Zeche für eine verfehlte Finanzpolitik zahlen.“