Nordrhein-Westfalen verfügt bis heute über keine gesetzlich festgelegten Mindeststandards für den Offenen Ganztag. Dadurch unterscheiden sich die Rahmenbedingungen erheblich – je nachdem, in welcher Kommune Kinder eine OGS besuchen. Während finanzstarke Städte und Gemeinden im Regelfall zusätzliche Mittel bereitstellen, stoßen finanzschwache Kommunen hier an ihre Grenzen. Das Ergebnis ist ein enormes Qualitätsgefälle, das mit dem Anspruch auf gleichwertige Bildungs- und Teilhabechancen nicht vereinbar ist.
Dr. Michael Maas, Abteilungsleiter Jugendhilfe der AWO Niederrhein und Sprecher des Fachausschusses OGS der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in NRW ist deshalb der Auffassung: „Qualität im Ganztag darf nicht vom kommunalen Haushalt abhängen. In unserer Rolle als OGS-Träger sind wir als AWO Niederrhein in Kommunen tätig, die erhebliche freiwillige Beiträge zahlen. Das wissen wir sehr zu schätzen. In vielen Nachbarkommunen sieht die Situation völlig anders aus. Kinder haben aber unabhängig von ihrem Wohnort Anspruch auf gute Bildungs- und Betreuungsangebote.“
Die AWO Niederrhein fordert die Politik auf, den Rechtsanspruch endlich mit den notwendigen Rahmenbedingungen zu unterlegen. Dazu gehören insbesondere:
- die Festlegung fachlicher Mindeststandards in einem Ausführungsgesetz
- eine Fachkräfteoffensive für den Offenen Ganztag
- eine landesweit auskömmliche und dynamisierte Finanzierung
Der Rechtsanspruch ist eine große Chance für Kinder, Familien und die Gesellschaft. Damit aus einem gesetzlichen Anspruch auch ein Qualitätsversprechen wird, braucht es jetzt den politischen Willen, den Offenen Ganztag nachhaltig zu stärken.