Antragsberechtigt sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen und Vereine. Wichtig: Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Die Antragstellung erfolgt einfach und digital über das Förderportal.
Jetzt informieren und registrieren unter www.bingo-ehrenamtsstiftung.nrw
