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Gathmann Michaelis und Freunde | Vereinsorgane

Ve­r­ein­s­or­ga­ne der AWO Nie­der­r­hein

Kon­fe­renz, Aus­schuss, Prä­si­di­um, Vor­stand

Nur durch seine Organe wird ein Verein handlungsfähig. In den Vereinsorganen findet die Willensbildung statt und die Mitglieder dieser Organe treffen die Entscheidungen. Für die AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. legt die Satzung folgende Organe fest:

  • Bezirkskonferenz,
  • Bezirksausschuss und
  • Präsidium.

Sie sind für die Handlungsfähigkeit und das Erledigen der Aufgaben des Bezirksverbandes verantwortlich.