Die Resolution kritisiert, dass Investitionen in soziale Infrastruktur und Zusammenhalt oft hinter Steuerentlastungen für Unternehmen, Verteidigung und wirtschaftspolitische Projekte zurückstehen. Die AWO verweist darauf, dass gerade in Krisenzeiten – bei steigender Armut, Wohnungsknappheit und politischer Spaltung – der soziale Zusammenhalt nicht „unter Finanzierungsvorbehalt“ gestellt werden dürfe.
In diesem Kontext legt die Arbeiterwohlfahrt zwei zentrale Leitplanken, an denen sich diese Diskussion immer orientieren muss:
1. Die Subsidiarität ist das Rückgrat unserer sozialen Infrastruktur: Soziale Leistungen werden vorrangig von freien Trägern erbracht und nicht vom Staat selbst. Das schafft vielfältige, bedarfsgerechte Angebote vor Ort, sodass Bürger*innen selbst entscheiden können, welche Form von Unterstützung sie in Anspruch nehmen. An diesem Grundsatz der Vielfalt darf weder in der Jugendhilfe noch in anderen Bereichen des Sozialstaats gerüttelt werden.
2. Das Bekenntnis zur Tarifbindung in der sozialen Arbeit ist unverzichtbar – wenn Tarifsteigerungen nicht mehr vollständig refinanziert werden, wie z.B. im Bereich Reha, Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe geplant, ist das ein Angriff auf die Sozialpartnerschaft.
Denn Vertrauen entsteht dort, wo Politik für Menschen gemacht wird – nicht an ihnen vorbei.