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AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. | Detail

AWO Bezirksverbände: Schulsozialarbeit in freier Trägerschaft blutet aus!

Kinder, Jugend & Familie

Vor kurzem veröffentlichte das Ministerium für Schule und Bildung in NRW (MSB) die seit Langem erwartete „Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen“. Sie tritt zum 1. August 2025 in Kraft und schreibt die bislang geltende Förderrichtlinie fort. Auch wenn das Land damit maßgeblich dazu beitrage, das wertvolle Angebot der Schulsozialarbeit in NRW fortzuschreiben, stößt die neue Förderrichtlinie bei der AWO auf Kritik.

So wurde die Förderrichtlinie beispielsweise nicht entfristet und wird bereits am 31.07.2028 wieder außer Kraft treten. „Langfristige Perspektiven, wie sie bei der landesbediensteten Schulsozialarbeit gegeben sind, können den bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege beschäftigten Schulsozialarbeiter*innen unter diesen Rahmenbedingungen nicht geboten werden, was gerade in Zeiten des Fachkräftemangels prekär ist“, kritisiert Michael Rosellen, Vorstand beim AWO Bezirksverband Niederrhein. „Weiterhin kritisieren wir die fehlende Dynamisierung der Fördermittel. Der im Landeshaushalt festgelegte Ansatz in Höhe von 57,7 Millionen Euro wurde trotz erheblicher Tarifsteigerungen und der damit verbundenen Erhöhung der Personalkosten nicht erhöht. Schon mit der bisher geltenden Landesförderrichtlinie ist eine angemessene Refinanzierung für erfahrene Schulsozialarbeiter*innen mit hohen Erfahrungsstufen nicht möglich. In der Praxis führt dies zu einer hohen personellen Fluktuation, wodurch sich die Qualität des Angebots erheblich mindert. Die neue Landesförderrichtlinie zementiert diese Problematik”, macht Michael Rosellen deutlich. 

„Ebenfalls bemängeln wir, dass der abzurechnende Overhead-Anteil nach wie vor landesweit nicht festgelegt ist und deshalb zwischen den Kommunen erheblich schwankt. Um zu vermeiden, dass sich gerade in finanzschwachen Kommunen Freie Träger von dem Angebot der Schulsozialarbeit trennen müssen, wäre eine landesweite Festlegung eines pauschalen Overheads von mindestens 10 Prozent deshalb notwendig“, so Michael Mommer, Vorstandsvorsitzender des AWO Bezirksverbands Mittelrhein. Auch im Hinblick auf die Verschlankung der Antrags- und Nachweisverfahren bleibe die neue Landesförderrichtlinie hinter den Erwartungen zurück.

In einer Stellungnahme fordern die AWO Bezirksverbände Mittelrhein und Niederrhein die Landesregierung daher auf, die Fördermittel für die Schulsozialarbeit zu entfristen und entsprechend der Anpassungen des TVÖD zu dynamisieren. Ebenso wird eine landesweite Festlegung auskömmlicher Pauschalen für Overheadkosten sowie eine weitere Verschlankung des Antrags- und Nachweisverfahrens gefordert.

Hier die komplette Stellungnahme lesen:

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