Denn die Notwendigkeit weitreichender Investitionen ist auch in den AWO Einrichtungen am Niederrhein in den immer heißer werdenden Sommern spürbar. Um das Wohlergehen der Klient*innen und Mitarbeiter*innen in den Gebäuden gewährleisten zu können, sind umfangreichere Investitionen erforderlich. In den letzten 20 Jahren hat sich jedoch ein gigantischer Investitionsstau gebildet. Die staatlichen Leistungsentgelte reichten (wenn überhaupt) nur zur Deckung der Betriebskosten aus.
Zwar unterstützte das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zuletzt soziale Einrichtungen dabei, sich auf die Folgen der Klimaerhitzung vorzubereiten und ihre Einrichtungen entsprechend auszustatten. Die Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen” sollte es ermöglichen, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor anzugehen und umzusetzen.
Trotz intensiver Antragstellung des AWO Bezirksverbands Niederrhein wurden zahlreiche Einrichtungen nicht unterstützt. Dies lag vor allem an der sehr starken Überzeichnung des Programms. Dies zeigt: Der Finanzierungsbedarf ist enorm. Da Klimaanpassungsmaßnahmen seitens der Leistungsträger bislang nicht als notwendige Investitionen in der Regelfinanzierung anerkannt werden – was der richtige Weg wäre –, braucht es kompensatorische Förderprogramme. Um die Menschen in den Einrichtungen vor den zu erwartenden Hitzewellen und weiteren Klimafolgen zu schützen, sind wir daher zwingend auf Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen angewiesen.
Konsens: Investitionen ins Leistungsrecht integrieren
Hierzu fand ein fachkundiger Austausch zwischen Michael Rosellen (Vorstand AWO Bezirksverband Niederrhein), Michele Langen (Abteilungsleitung Gebäudemanagement) und Thomas Bonk (Abteilungsleitung Fördermittelmanagement) sowie dem Mitglied im Gesundheitsausschuss und im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit des Deutschen Bundestags statt. Auch wenn Sascha van Beek das gewünschte Förderprogramm nicht unmittelbar in Aussicht stellen konnte, waren sich alle einig, dass notwendige Investitionen nicht über bürokratische Förderkulissen, sondern über das bestehende Leistungsrecht abgebildet werden müssen. Nur so könnten Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege in die Lage versetzt werden, die notwendigen Investitionen u.a. zum Hitzeschutz für vulnerable Gruppen sicherzustellen.
„Die Zahl der extrem heißen Sommer nimmt stetig zu. Das führt insbesondere bei alten und pflegebedürftigen Menschen zu zahlreichen medizinischen Herausforderungen. Durch präventive Maßnahmen wie die Anpassung stationärer Altenpflegeeinrichtungen zu kühlen Orten, die bei Bedarf auch von Außenstehenden besucht werden können, ließen sich viele Rettungseinsätze vermeiden, die den Krankenkassen viel Geld kosten“, ist sich Michael Rosellen sicher.
Potenzial von Ambient Assisted Living (AAL) nutzen
Einigkeit bestand auch darin, die in den eigenen vier Wänden lebenden Menschen nicht zu vergessen. Mit wirkungsvollen technischen Hilfsmitteln könnten beispielsweise. Vitalfunktionen stetig überprüft und so Gefahren vorgebeugt werden. Allerdings werden Produkte und Dienstleistungen aus dem Bereich Ambient Assisted Living (AAL) nicht standardmäßig von den Krankenkassen finanziert und mit den ambulanten Pflegeprozessen verknüpft. Auch diese Potenziale gilt es für Pflegende und Pflegebedürftige zu nutzen.