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AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. | Detail

FAQ für Men­schen, die sich für das Eh­ren­amt ei­ner Vor­mund­schaft in­ter­es­sie­ren

Ein Vormund ist eine Person, die die rechtliche Vertretung einer minderjährigen und damit noch unmündigen Person („Mündel“) übernimmt, wenn dessen Eltern aus rechtlichen, gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht dazu in der Lage sind. Eine solche Situation kann beispielsweise gegeben sein, wenn den Eltern von einem Familiengericht das Sorgerecht entzogen wurde oder wenn, im Falle unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, die Eltern in einem anderen Land leben und somit nicht erreichbar sind.

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Auf dem Foto sind drei Aktenordner zu sehen. Die Rücken der Ordner sind beschriftet mit: Links: „Dokumente“ Mitte (roter Ordner): „Vormund“ Rechts: „Unterlagen“ Die Beschriftungen deuten darauf hin, dass es sich um eine Sammlung von Unterlagen handelt, möglicherweise im Kontext von Vormundschaft oder rechtlichen Dokumentationen. Der mittlere, rote Ordner mit der Aufschrift „Vormund“ hebt sich farblich deutlich von den anderen ab und scheint besonders wichtig zu sein.