Mitwirken
Spenden
Als anerkannter gemeinnütziger und mildtätiger Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege ist die Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Niederrhein e.V. berechtigt, finanzielle Unterstützung als steuerabzugsfähige Spende zu bestätigen.
Der AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. ist beim Zuwendungsempfängeregister beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) registriert. In diesem Register werden alle Körperschaften aufgeführt, die berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen (umgangssprachlich: Spendenbescheinigungen) auszustellen. Zweck des Registers ist es insbesondere, Spendern und sonstigen Zu wendungsgebern einen schnellen und unbürokratischen Überblick zu ermöglichen, ob die von ihnen bedachte Organisation tatsächlich von der Finanzbehörde als steuerbegünstigt anerkannt und zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt ist. Hierdurch sollen Täuschungen und Missbräuche erschwert werden. Zugleich erleichtert das Register den Einstieg in den elektronischen Spendenabzug und die Abkehr von Spendenbescheinigungen in Papierform.
Über ein entsprechendes Stichwort kann die Spende gezielt einem Aufgabenbereich, einem Projekt oder einer Einrichtung zugeordnet werden.
Spenden bis 300 Euro können bei der Steuererklärung mit einem Ausdruck der Buchungsbestätigung oder einer Kopie des Kontoauszugs geltend gemacht werden. Für Spenden ab 200 Euro erhalten die Spender von der AWO eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung). Nutzen Sie direkt unser Spendentool für ein bequemes Lastschriftverfahren.
Spendenkonto:
AWO Bezirksverband Niederrhein e. V.
Sozialbank Köln
IBAN: DE83 3702 0500 0006 1787 02
BIC: BFSWDE33XXX