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AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. | Gesundheitliche Versorgungsplanung

Un­ser Be­ra­tung­s­an­ge­bot:

Ge­sund­heit­li­che Ver­sor­gungs­pla­nung

Mit zunehmendem Alter rückt die Auseinandersetzung mit dem Lebensende mehr und mehr in den Vordergrund. Im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung wurde die sogenannte „gesundheitliche Versorgungsplanung gemäß § 132g SGB V“ auch für Einrichtungen der stationären Altenhilfe eingeführt. Fragen zu pflegerischen Maßnahmen, gewünschten medizinischen Behandlungen und psychosozialer Unterstützung in der letzten Lebensphase werden dabei in einem ausführlichen Beratungsgespräch geklärt.


Ausführlich informiert 

Gesetzlich versicherten Senior*innen bieten wir diese Beratung bei der Aufnahme in eines unserer Häuser an. Die Kosten für diese Leistung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse.

Folgende Aspekte beziehen wir in die Versorgungsplanung ein:

  • die medizinisch-pflegerischen Abläufe
  • die Möglichkeiten und Grenzen palliativmedizinischer Intervention
  • die Bedeutung von hospizlich-palliativer Begleitung
  • rechtliche Vorsorgeinstrumente: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht
  • Handlungssicherheit in Notfallsituationen


Individuell und ganzheitlich beraten

Im Gespräch ergibt sich Raum für Auseinandersetzung: mit dem bisherigen Leben, mit Wert- und Moralvorstellungen, mit den Bedürfnissen, die sich daraus für die jetzige Lebenssituation ergeben. Im Beratungsprozess werden Wünsche formuliert und gegebenenfalls in einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht dokumentiert. So schaffen wir für alle Beteiligten Sicherheit in Krisensituationen. Angehörige und nahestehende Personen können jederzeit in den Prozess eingebunden werden. Selbstverständlich werden sie über das Ergebnis der Beratung informiert. 


Selbstbestimmt bis ans Lebensende

Mit einer gesundheitlichen Versorgungsplanung können die individuellen Wünsche im Hinblick auf das medizinisch-pflegerische Vorgehen und die Betreuung berücksichtigt werden – auch wenn der Sterbende zum Zeitpunkt der Entscheidung über zu treffende Maßnahmen seinen Willen möglicherweise nicht mehr selber kundtun kann. Ängsten vor Fremdbestimmung in Zeiten starker Pflege- und Unterstützungsbedürftigkeit kann so sinnvoll vorgebeugt werden – und Menschen bleiben bis zum Schluss Gestalter ihres Lebens. 


Umfassend palliativ betreut

Hat die letzte Lebensphase begonnen, koordinieren wir die verschiedenen Versorgungsangebote. Dafür arbeiten wir eng mit den dafür zuständigen Leistungserbringern zusammen: den Hausärzten, der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV), dem Hospizverein u.a. So können wir eine umfassende palliative und hospizliche Betreuung gewährleisten. Eine Betreuung, die den körperlichen, psychischen, sozialen und spirituellen Bedürfnissen unserer Bewohnerinnen und Bewohnern gerecht wird – und ihnen ein gutes und würdevolles Lebensende ermöglicht.

Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte direkt mit der  jeweiligen Einrichtung in Verbindung.