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AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. | Seniorenzentrum Stadt Kamp-Lintfort

Un­­ser On­­li­­ne-Pf­­le­­ge­­kos­­ten­­rech­­ner

Se­nio­ren­zen­trum Stadt Kamp-Lint­fort

Pflegekosten sind ein sehr komplexes Thema – und ein sehr individuelles. Damit Sie sich einen ersten Überblick verschaffen können, wie sich die Unterbringung eines Angehörigen in unserem Seniorenzentrum finanziell auswirken würde, haben wir diesen Pflegekostenrechner für Sie entwickelt.

Die Unterkunft  in einer Senioreneinrichtung ist nicht gerade günstig - die Zusammensetzung der Kosten kompliziert. Neben den Pflegekosten, der Altenpflegeausbildungsumlage, der Unterkunft und Verpflegung schlagen auch Positionen wie die Investitionskosten teilweise nicht unerheblich zu Buche. Weitere Kosten können durch angesparte Entlastungsleistungen von der Pflegekasse übernommen werden. Unser Pflegekostenrechner verrät Ihnen, was eine Betreuung in unserem Haus kosten würde. Eine individuelle und detailliertere Beratung zu Ihrem ganz persönlichen Finanzierungsmodell bieten wir Ihnen gerne vor Ort. 

Kosten in € pro Tag Zeitraum *
82,00 2494,44
5,00 152,10
26,00 790,92
20,00 608,40
22,00 669,24
-770,00
3945,10

* Die stationäre Pflege geht von einem Monat mit durchschnittlich 30,42 Tagen aus. Einzugs- sowie Auszugsmonat werden taggenau berechnet. Bei der Kurzzeitpflege werden die tatsächlichen Anwesenheitstage berechnet. Der maximale Anspruch für die Kurzzeitpflege beträgt jährlich acht Wochen bzw. 56 Tage. Bei einem bereits bescheinigten Pflegegrad von mehr sechs Monaten gewährt die Pflegekasse die sogenannte Verhinderungspflege. Diese kann durch eine Umwidmung die Kurzzeitpflege auf weitere acht Wochen bzw. 56 Tage erweitern.

** Die Altenpflegeausbildungsumlage besteht seit dem 01.01.2023 nur noch aus dem einrichtungsindividuellen Vergütungszuschlages nach §28 Ab.2 Pflegeberufsgesetz (PflBG).

*** Die Investitionskosten tragen bei der Kurzzeitpflege in Nordrhein-Westfalen die Sozialämter, sollte die zu pflegende Person einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 besitzen und ihren Wohnsitz in NRW besitzen.

**** Im Bereich der stationären Pflege zahlt die Pflegekasse eine pflegegradabhängige Pauschale, mit dieser Pauschale übernimmt die Pflegekasse anteilig die Kosten des Pflegesatzes und der Altenpflegeausbildungsumlage. Bitte beachten Sie außerdem, dass die zuständige Pflegekasse im Bereich der stationären Pflege einen individuellen Zuschlag zahlt. Dieser richtet sich nach Ihrer stationären Aufenthaltsdauer. Sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrer zuständigen Pflegekasse. Bei der Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse für Personen mit einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 einen Gesamtbetrag von bis zu 1.774,- € jährlich. Bei einem bereits bescheinigten Pflegegrad von mehr sechs Monaten gewährt die Pflegekasse die sogenannte Verhinderungspflege. Diese kann durch eine Umwidmung die Kurzzeitpflege auf ein weiteres Budget von bis zu 1.612,- € jährlich erweitern.

***** Bitte beachten Sie, dass es beim Berechnen der Heimkosten zu Rundungsdifferenzen kommt. Zusatzkosten wie Pauschalen für z.B. Telefon und/oder Inkontinenzmaterial können heimspezifisch anfallen.

Hin­weis

Der Online-Pflegekostenrechner der AWO Seniorendienste Niederrhein bietet eine unverbindliche Auskunft. Bitte nehmen Sie für detaillierte Informationen Kontakt mit uns auf.