„Es ist nicht hinzunehmen, dass Kinder, deren Eltern in Deutschland nur geduldet sind oder eine Aufenthaltsgestattung haben, darunter leiden müssen. Durch diesen Status der Eltern haben die Kinder keinen Anspruch auf Kindergeld und werden daher auch den Kinderbonus nicht erhalten. Dies war auch im Jahr 2020 bereits so“, berichtet Nicola Völckel, Leiterin des AWO Lore-Agnes-Hauses.
Im Lore-Agnes-Haus betrifft das viele Kinder der Frauen, die in dem AWO Beratungszentrum in Flüchtlingsgruppen begleitet werden. „Zum Teil sind aber auch Kinder von der Zahlung ausgeschlossen, bei denen es aufgrund schwieriger Besorgung von Papieren aus dem Heimatland lange dauert bis die Geburtsurkunde ausgestellt wird (ohne Geburtsurkunde kein Kindergeld). Diese Kinder sind von den sozialen Auswirkungen der Pandemie extrem betroffen“, führt Nicola Völckel aus. Auch Dr. Michael Maas (Abteilungsleiter Jugendhilfe beim AWO Bezirksverband Niederrhein), der zudem als ehrenamtlicher Flüchtlingshelfer aktiv ist, teilt die Kritik an der sozial ungerechten Auszahlungspraxis: „In den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes bekommen Flüchtlinge Leistungen, die noch unter dem Hartz-IV-Satz liegen. Wenn dann noch alle anderen Familien einen Kinderbonus bekommen, aber diese Gruppe nicht, verschärft das die soziale Ungerechtigkeit.“
Daher fordert der AWO Bezirksverband Niederrhein die Bundesregierung auf, bei der gesetzlichen Regelung nachzubessern. „Die Auszahlung muss so ausgestaltet werden, dass auch Kinder, für die kein Anspruch auf Kindergeld besteht, den Kinderbonus dennoch erhalten“, fordert Britta Altenkamp: „Die Pandemie und die sozialen Folgen der unzähligen Einschränkungen unterscheiden nicht nach Geburtsland oder Herkunft. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer sozialen Auswirkungen hingegen schon. Das ist nicht nur sozial ungerecht, das schafft soziale Ungerechtigkeit.“