Das BTHG ist ein umfassendes Gesetzespaket, das für Menschen mit Behinderungen viele Verbesserungen vorsieht und mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen schaffen soll. Menschen mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe beziehen, können künftig mehr von ihrem Einkommen und Vermögen behalten. Gleichzeitig werden die Kommunen und Länder entlastet, da Grundsicherungs- und Eingliederungshilfeleistungen in Zukunft getrennt sowie teilweise vom Bund übernommen werden.
Um diese Trennung der Leistungen zum 1. Januar 2020 vollziehen zu können, benötigen Wohneinrichtungen bereits heute die ersten Vorarbeiten. Die verantwortlichen Fachabteilungen der vier AWO Bezirksverbände in NRW haben in ihrer Fachtagung gemeinsam mit den Einrichtungsleitungen die erforderlichen Schritte aufgezeigt.
„Die Rückmeldungen der Teilnehmer*innen zeigen deutlich, dass wir als AWO gemeinsam etwas bewegen können und wollen“ sagt Michael Rosellen, Abteilungsleiter Behindertenhilfe beim AWO Bezirksverband Niederrhein. „Bereits unmittelbar nach den Vorträgen wurde über konkrete Fragen vor Ort diskutiert. Von Münster bis Köln stellen sich die gleichen Fragen - was liegt näher als die Antworten nun auch gemeinsam zu formulieren“, bilanziert Michael Rosellen.