49 Strukturen, wie zum Beispiel Vereinen oder Verbänden organisiert ist (Deutscher Bundestag 2002). Zivilgesellschaft: Die Zivilgesellschaft deckt jenen Bereich ab, der weder Staat noch Markt noch Familie ist, in dem unterschiedliche Personen sich zusammenschließen, um gemeinsame Interessen und Anliegen zu vertreten und zu fördern (Grande 2021; Schmidt 2021). Zivilgesellschaftliche Organisationen: Zivilgesellschaftliche Organisationen sind Institutionen, die sich unabhängig vom Staat für gemeinnützige Zwecken engagieren. Diese Institutionen können sowohl kleine Projekte als auch große überregionale Verbände sein. Eingetragene Vereine machen über 90 Prozent der zivilgesellschaftlichen Organisationen in Deutschland aus. Andere zivilgesellschaftliche Organisationen sind beispielsweise Verbände, Stiftungen oder Genossenschaften (Priemer et al. 2019; Schubert et al. 2023). Mitgliedsorganisationen: Mitgliedsorganisationen sind Organisationen, die auf dem Mitgliedschaftskonzept beruhen. Dabei können die Zwecke, Ziele und Interessen dieser Organisationen sehr unterschiedlich sein. Ihnen ist jedoch gemeinsam, dass ihre Mitglieder sich durch die Mitgliedschaft zu diesen bekennen und an dem Mitgliedschaftsstatus bestimmte Rechte und Pflichten geknüpft sind. Mitgliedsorganisation sind unter anderem Vereine, Gewerkschaften, religiöse Gemeinschaften oder politische Parteien (Alscher et al. 2024; Schubert et al. 2023). Vereine und Verbände: Vereine und Verbände sind die am weitesten verbreiteten Formen zivilgesellschaftlicher Organisationen. Sie stellen die klassischen Institutionen des formellen Engagements dar. Während Vereine in der Regel kleinere oder größere eigenständige Organisationen sind, die ein überaus breites Spektrum gesellschaftlicher Bereiche abdecken, handelt es sich bei Verbänden eher um Zusammenschlüsse mehrerer Vereine, die gemeinsam Ziele und Interessen vertreten (Alscher et al. 2013; Karnick/ Simonson/ Hagen 2022; Schubert et al. 2023). Dunkles oder unziviles Engagement: Neben dem Engagement, das als Indikator gesellschaftlichen Zusammenhalts und gelebter Demokratie gesehen wird, hat sich ein Phänomen entwickelt, welches als dunkles oder unziviles Engagement bezeichnet wird. Der grundlegende Unterschied zwischen beiden Phänomenen ist das Vorhandensein oder eben Nichtvorhandensein gemeinwohlorientierter Motive, die laut Enquete-Kommission grundlegender Bestandteil von Engagement sind (Deutscher Bundestag 2002). Dunkles oder unziviles Engagement wird häufig von extremistischen oder populistischen Gruppierungen genutzt, um ihre Ideologien zu streuen und gesellschaftliche Spaltungen zu vertiefen. Beispiele hierfür sind Bewegungen wie „Pegida“4, die sich gegen Migration und eine vielfältige Gesellschaft richten, sowie bestimmte Formen von Protesten, wie sie bei Corona-Demonstrationen der sogenannten „Querdenker“5 beobachtet wurden. Hier 4 Vgl. „Pegida“ im Glossar „Rechtsextremismus“ der Bundeszentrale für Politische Bildung, online unter https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/500835/pegida/ (Abruf 24.04.2025) 5 Vgl. „Querdenker“ im Glossar „Rechtsextremismus“ der Bundeszentrale für Politische Bildung, online unter https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/516449/querdenker/ (Abruf 24.04.2025)
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