Jenseits der Gewohnheit. Mitgliedschaft, Macht und Wandel neu denken

48 6.2 Engagement in Deutschland: Grundlagen, Begriffe und Kontext Engagement umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten, die sich nicht nur inhaltlich, also beispielsweise in den Tätigkeitsbereichen, sondern auch in ihrer Ausgestaltung stark unterscheiden können (Deutscher Bundestag 2002; Kausmann/ Kelle et al. 2022). Tätigkeitsbereiche von Engagement reichen über Sport, Kultur, Soziales, Bildung, Religion, Freizeit und Geselligkeit, Umwelt-, Natur- und Tierschutz, Politik, Unfall- oder Rettungsdienste oder freiwillige Feuerwehr, Gesundheit, berufliche Interessenvertretung bis hin zu Justiz und Kriminalität (Kausmann/ Hagen 2022). Allerdings muss sich die Engagementlandschaft kontinuierlich den Entwicklungen der Gesellschaft anpassen, beispielsweise dem demografischen Wandel und sich verändernden Erwartungen und Prioritäten von Engagierten (Simonson et al. 2022b). Die fortschreitende Digitalisierung unserer Lebenswelt ist eine weitere Veränderung, die das Engagement in den letzten Jahren geprägt hat. Obwohl ein Anstieg an digitalem oder digital unterstütztem Engagement zu beobachten ist, ist das Potenzial, durch den Ausbau digitaler Formate die Beteiligung weiter zu fördern und zusätzliche Zugänge zu schaffen, noch nicht vollständig ausgeschöpft (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2020; Krimmer et al. 2020; Tesch-Römer/ Huxhold 2022). In diesem Abschnitt steht das Engagement als Ganzes im Fokus. Zunächst werden wichtige Begriffe und die Bedeutung des Engagements sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen erläutert. Abschließend wird der Stand der Forschung sowie Erkenntnisse zum und Entwicklungen im Engagement sowie Motive, Beendigungs- und Hinderungsgründe dargestellt und die Relevanz angepasster Rahmenbedingungen im Engagement erörtert. 6.2.1 Definitionen und Abgrenzungen Als Basis der folgenden Ausführungen werden zunächst die wichtigsten Begriffe definiert und wenn nötig voneinander abgegrenzt. Im Diskurs um Engagement wird häufig von freiwilligem, bürgerschaftlichem oder ehrenamtlichem Engagement gesprochen, wobei in der Regel gleiche oder sehr ähnliche Phänomene gemeint sind. Der sprachlichen Konsistenz wegen wird hier ausschließlich der Begriff „Engagement“ verwendet. Engagement: Bei einer Tätigkeit handelt es sich dann um Engagement, wenn sie die folgenden fünf Kriterien erfüllt, welche 2002 von der Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ erarbeitet wurden. Engagement ist demnach: „freiwillig, nicht auf materiellen Gewinn gerichtet, gemeinwohlorientiert, öffentlich, bzw. findet im öffentlichen Raum statt und wird in der Regel gemeinschaftlich/kooperativ ausgeübt“ (Deutscher Bundestag 2002: 38). Ehrenamt: Obwohl die Begriffe „Engagement“ und „Ehrenamt“ häufig synonym verwendet werden, handelt es sich beim Ehrenamt um eine Unterkategorie des Engagements. Dabei ist das Ehrenamt durch eine langfristige und verbindliche Tätigkeit gekennzeichnet, die in formellen

RkJQdWJsaXNoZXIy MTI4Nzg0OQ==