Jenseits der Gewohnheit. Mitgliedschaft, Macht und Wandel neu denken

117 8.2.2 Die AWO 8.2.2.1 Ist-Stand: Strukturen und Verfahren im Verband Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) wurde 1919 gegründet und zählt damit zu den ältesten Wohlfahrtsverbänden in Deutschland. Mitglieder des AWO Bundesverbandes sind die 32 Bezirksverbände und die Landesverbände der Arbeiterwohlfahrt, unter denen sich wiederum ca. 390 Kreisverbände und etwa 3.000 Ortsvereine gruppieren. Beim Bundesverband liegt die politische Vertretung der anderen Ebenen. Mit ca. 270.000 Mitgliedern sowie 250.700 Mitarbeitenden in 18.000 Einrichtungen ist die AWO nicht nur ein mitgliederstarker Verband, sondern auch ein großer Arbeitgeber. Träger der Einrichtungen sind vor allem die Kreisverbände und die Landes- und Bezirksverbände bzw. ausgegründete Gesellschaften dieser Gliederungen. Auch etliche Ortsvereine betreiben Einrichtungen, z.B. Begegnungsstätten. Der Bundesverband ist kein Einrichtungsträger. Ehrenamtlich engagiert sind ca. 70.800 Menschen in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen der AWO.13 Die Mitgliederzahlen der AWO sinken allerdings seit Jahren, wenn auch mit jährlich und regional unterschiedlicher Geschwindigkeit. So gab es bspw. im Jahr 2005 bundesweit noch fast 432.000, im Jahr 2015 noch etwa 340.200 Mitglieder14. Mitgliederführend ist in der AWO die Ortsvereins- bzw. Kreisverbandsebene. Natürliche Mitglieder auf den übergeordneten Ebenen gibt es laut Verbandsstatut nicht, diese haben nur juristische Mitglieder. Die einzelnen AWO-Gliederungen sind selbständig, das Verbandsstatut und der Governance Kodex der AWO sowie Beschlüsse der Bundeskonferenz (z.B. das Grundsatzprogramm mit dem Leitbild der Arbeiterwohlfahrt) sind gleichwohl für alle Gliederungen bindend. Ortsvereine sind i.d.R. als Verein Mitglied im jeweiligen Kreisverband, der wiederum i.d.R. Mitglied im Bezirks- oder Landesverband ist. In einigen Regionen hat sich diese Struktur in den letzten Jahren dahingehend verändert, dass diverse Ortsvereine als Strukturelement aufgelöst wurden und der Kreisverband die unterste, mitgliederführende Ebene ist. In diesen Fällen werden natürliche Personen Mitglieder im Kreisverband; vor Ort sind aktive Gruppen dann als Ortsgruppe, AWO Treffs oder sog. Stützpunkt organisiert. In anderen Regionen wird dieses Vorgehen bewusst abgelehnt bzw. vermieden und nach anderen Lösungen gesucht. Die Mitglieder der Orts- oder Kreisvereine wählen ihren Vorstand sowie Delegierte, die ihre Interessen bei Kreis- bzw. Bezirksausschusssitzungen und Kreis- bzw. Bezirkskonferenzen vertreten. Die übergeordneten Gliederungen führen die Aufsicht über die ihnen untergeordneten Gliederungen und sorgen dabei auch für die Umsetzung des AWO Governance Kodex‘. Mitglieder des Bundesverbandes sind dementsprechend die Bezirks- und Landesverbände. Daneben gibt es 13 Vgl. „Zahlen & Fakten“ zur AWO, online unter https://awo.org/wp-content/uploads/2024/06/Factsheet.pdf (Abruf 03.03.2025) 14 Vgl. „Bericht zur Mitgliederentwicklung der Arbeiterwohlfahrt 2023. Auswertung Gesamtverband“

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