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FAQ: Den Kita-Platz bei der AWO finden – und bekommen!

Rein in die Muckibude ... Unsere Aufgabe - Kindheit stärken!

In unseren Tageseinrichtungen steht das Kind im Mittelpunkt der pädagogischen Arbeit. Die Arbeit orientiert sich an den Bedürfnissen und Interessen der Kinder, ihrem familiären Hintergrund und ihrem sozialen und kulturellen Umfeld.

Doch wie finde ich einen Kita-Platz? Was muss ich tun, wenn ich meine Wunsch-Kita gefunden habe? Wie laufen die ersten Tage in der Kita und was ist unter Eingewöhnung zu verstehen? Wie kann ich mich in den Kita-Alltag meines Kindes einbringen und wie erfahre ich was über die Entwicklung meines Kindes? Das sind nur einige Fragen, die sich Eltern stellen, wenn Sie einen Kita-Platz suchen und ihr Kind in guten Händen wissen wollen.

Die am häufigsten gestellten Fragen werden in unserem FAQ (Frequently Asked Questions) beantwortet – sollte jedoch eine Frage unbeantwortet bleiben, freuen wir uns über eine E-Mail.

Vielleicht habe ich durch mein privates Netzwerk oder in der Nachbarschaft schon einen Wunsch-Kita gefunden. Man kann sich auf unserer Website  über unsere Kitas informieren. Dort sind auch die Konzeptionen zum Download hinterlegt, d.h. alle Informationen über Öffnungszeiten, die pädagogischen Schwerpunkte, die Teams und Angebote der jeweiligen Kita sind dort nachzulesen. Habe ich meinen Wunsch-Kita-Platz gefunden, vereinbare ich mit der Kita-Leitung einen Besuchstermin.

Ja, denn in unseren Kindertageseinrichtungen wird nach dem sogenannten Berliner Modell eingewöhnt. Das heißt, wir begleiten die Gewöhnung des Kindes an den Kita-Platz und die damit verbundene Trennung von den Eltern auf eine bestimmte Art und Weise. Konkret bedeutet das: man muss schon im Schnitt zwei bis drei Wochen einplanen, um das Kind sicher in der Kita eingewöhnt zu haben. Wir gehen vom Wohl des Kindes aus. Das Kind soll eine sichere Bindung an die Kita und die neuen Bezugspersonen bekommen. Darum soll diese erste wichtige Übergangsphase sensibel begleitet werden. Zu Anfang ist das Kind im BEISEIN eines Sorgeberechtigten nur stundenweise in der Kita und nimmt dort den Kita-Platz in Anspruch. Es wird dann geschaut, wie sicher sich das Kind fühlt und so werden die Zeiten sukzessive erweitert und die Eltern zunächst stundenweise, später länger weggeschickt.

Eltern erhalten auf Wunsch für ihre*n Arbeitgeber*in ein Informationsblatt zur Eingewöhnung auf den Kita-Platz. Sie werden auf diesen Umstand schon beim Erstgespräch für den Kita-Platz hingewiesen, so dass sie genügend Zeit zur Organisation erhalten.

Unser Ziel ist, die Qualität der Dienstleistungen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern für Eltern transparent zu machen, systematisch zu steuern und kontinuierlich zu verbessern. Die AWO hat sich auf der Bundesebene für das sogenannte Tandem-Prinzip entschieden. So beinhaltet unser Qualitätsmanagement die fachlichen und verbandsspezifischen Qualitätsstandards und erfüllt die Anforderungen der DIN EN ISO 9001; 2015. Seit Anfang 2017 sind wir zertifiziert.

Dann lass uns doch eine Nachricht zukommen! Wir beantworten diese zeitnah und stellen die Antwort auf die Frage hier – natürlich anonymisiert – online, damit dann auch andere Eltern davon profitieren können!

Offiziell anmelden muss man sich für seinen Wunsch-Kita-Platz in den Online-Portalen der Jugendämter vor Ort. Denn gesteuert wird die Kita-Platzvergabe zentral über das jeweilige Jugendamt – auch wenn man sich bei einem freien Träger, wie bei der Arbeiterwohlfahrt, einen Kita-Platz ausgesucht hat.

Manchmal es so, dass man während des Besuchstermins gemeinsam mit der Kita-Leitung das Interesse beim städtischen Anmeldeportal bekunden kann, wenn man dabei Unterstützung benötigt. Zu Bedenken ist grundsätzlich, dass zwar ein Rechtsanspruch für einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr besteht, aber kein Recht auf die Wunsch-Kita bzw. eine Wohnort-Nähe.

Bei uns wird dann bei Interesse eine sogenannte Vormerkungs-Vereinbarung für den Kita-Platz zwischen der Kita und den Sorgeberechtigten getroffen. Bei diesem Termin erhält man Informationen über den AWO Bezirksverband Niederrhein als Träger (unsere AWO-Standpunkte), einen Flyer mit Informationen über die AWO Kita und ein Dokument zur Abfrage der gewünschten Betreuungszeiten.

Am ersten Kita-Tag erhalten die Sorgeberechtigten eine Liste mit den benötigten Dingen, wie Wechselwäsche, Matschhosen, Regensachen, Gummistiefeln und (nach Bedarf) Windeln, die sie für ihr Kind in die Kita mitbringen müssen.

Eltern und pädagogische Fachkräfte gehen eine Bildungspartnerschaft zum Wohl des Kindes ein. Daher ist es uns sehr wichtig, dass Eltern den Kita-Alltag mitgestalten. Das können Eltern auf vielfältige Art und Weise tun.

Als wichtigster Punkt ist die Mitbestimmung durch den Elternbeirat zu erwähnen. Dieser wird jährlich im Zeitraum 01.08. - 10.10 gewählt und setzt sich aus je zwei Sorgeberechtigten pro Gruppe zusammen. In den regelmäßigen Treffen des Elternbeirates mit der Kita-Leitung werden strukturelle Themen wie Neuanschaffungen für die Kita, Feste und Projekte und andere Themen, die den Kita-Alltag betreffen, besprochen.

Die Mitwirkung in einem Förderverein ermöglicht es daneben auch, konkrete Projekte/Anschaffungen für die Kita zu unterstützen. Daneben ist es aber auch sehr gern gesehen, wenn Eltern beispielsweise Ausflüge begleiten oder bei Festen und Feiern der Kita tatkräftig mithelfen.

Auch ehrenamtliches Engagement, zum Beispiel als Vorlesepate*in oder Leiter*in einer AG ist eine tolle Möglichkeit, den Kita Alltag der Kinder aktiv mitzugestalten.

Es ist auf jeden Fall nötig, spätestens am ersten Kita-Tag eine Kopie, zumindest der letzten U-Untersuchung vorzulegen. In der wird dokumentiert, dass Impfungen bzw. eine Belehrung über den Impfschutz bereits erfolgt sind. Sollte das noch nicht geschehen sein, ist die Kita-Leitung verpflichtet, dies dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden, damit von dort eine Einladung zur Impfberatung an die Eltern erfolgen kann.

Seit dem 01.03.2020 gibt es eine Masernschutz-Impflicht für alle Kinder und Mitarbeitenden in Gemeinschafseinrichtungen für Kinder. Das heißt, wenn Kinder, die älter als ein Jahr sind, keine Masernschutzimpfung bzw. eine medizinisch begründete Ausnahmeregelung nachweisen können, dürfen sie nicht aufgenommen werden. Kinder, die als Babys aufgenommen werden, müssen diese Impfung dann nach Vollendung des ersten Lebensjahres nachreichen.

Daneben bekommen Sorgeberechtiget eine ganze Menge auszufüllender Dokumente mit:  

  • Betreuungsvertrag für den Kita-Platz
  • SEPA-Lastschrift-Mandat (für das Mittagessen) für die Kita-Platz-Gebühren
  • Merkblatt zum Infektionsschutz
  • Aufklärung über die Bildrechte bzw. den Datenschutz und das entsprechende Dokument zur Einverständniserklärung.
  • Abholberechtigung (damit dokumentieren die Sorgeberechtigen, wer außer ihnen das Kind ggf. aus der Kita abholen darf)
  • Zustimmung der Übermittlung erforderlicher Daten an die Grundschule, an das Gesundheitsamt und die Zustimmung für ärztliche Vorsorge-Untersuchungen (Zahngesundheit)

Für getrennt lebende Sorgeberechtigte gibt es eine gegenseitige Vollmacht-Erklärung

Das Kind mit seinen individuellen Bedürfnissen steht bei uns im Mittelpunkt.

Unser pädagogisches Konzept orientiert sich an den Leitsätzen und Grundwerten der Arbeiterwohlfahrt: Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit. Grundlage unserer pädagogischen Arbeit ist der situationsorientierte Ansatz, der Kinder und ihre tägliche Erlebnis-, Lern- und Lebenswelt in den Mittelpunkt stellt.

Grundsätzlich stehen die pädagogischen Fachkräfte jederzeit zu sogenannten „Tür- & Angel-Gesprächen“ zur Verfügung, bei denen man sich sehr schnell und unkompliziert während der Bring- und Abholphasen über das Kind und seine Entwicklung austauschen kann.

Die Einrichtungen des AWO Bezirksverbandes Niederrhein haben sich vor einigen Jahren für das Dokumentationsverfahren nach der Leuvener Engagiertheitsskala entschieden. Dieses Verfahren ermöglicht es den Fachkräften, den Entwicklungsstand der Kinder sehr detailliert und ressourcenorientiert im Kita-Alltag zu dokumentieren. Im Anschluss an diese Phase werden die Eltern – meist im späten Frühjahr- zu einem Elterngespräch eingeladen, um über die aus dem Dokumentationsprozess gewonnenen Erkenntnisse im Kita-Alltag informiert zu werden.

Ebenso gibt es die Einladung zu Elterngesprächen nach der Phase der Sprachentwicklungsbeobachtung (BaSiK) im Spätherbst jeden Jahres.

Daneben ist es selbstverständlich jederzeit möglich, einen individuellen Gesprächstermin zu vereinbaren, um über die Entwicklung des Kindes zu sprechen.