Da mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) enorme gesetzliche Veränderungen einhergehen, kann bei unserer Zielgruppe ein akuter Beratungsbedarf entstehen. Viele fragen sich, was genau sich durch das BTHG oder den Landesrahmenvertrag für ihr Leben ändert. Worauf müssen sich die Angehörigen der Zielgruppe einstellen? Wie verändern sich die Leistungen? Welche neuen Voraussetzungen sind zu erfüllen, um die Leistungen auch in Zukunft zu beziehen?
Primär wird dieser Bedarf von den leistungserbringenden Einrichtungen und Diensten sowie von Beratungsstellen gedeckt. Da aber bei den Einrichtungen häufig die Ressourcen fehlen, um eine grundlegende „BTHG-Beratung“ anzubieten und der Kontakt mit den Beratungsstellen oft mit der Überwindung von Barrieren einhergeht, bleibt der Bedarf allzu häufig ungedeckt.
Wir wollen uns daher den Fragen und Bedarfen annehmen und Menschen mit Behinderung mithilfe unseres Projektes befähigen, Expert*innen in eigener Sache zu werden sowie auf Dauer Unterstützung bei fachkundigen Beratungsstellen für sich zu nutzen.
Innerhalb des Projektes sind u.a. Informationsveranstaltungen und Workshops (digital und/oder analog) für Leistungsempfänger*innen, deren rechtliche Betreuer*innen und/oder Angehörige der Familienbezugssysteme möglich. Die Veranstaltungen sollen unter Einbezug der örtlichen Strukturen vor Ort stattfinden und beginnen im Herbst 2020.
Dabei sollen relevante „BTHG-Themen“ sowie unterschiedliche Sorgen und Nöte der Leistungsempfänger*innen thematisiert werden. Mit dem Projekt wollen wir Unsicherheiten aufgreifen und aktiv mit den Menschen mit Behinderungen an geeigneten Lösungen arbeiten. Wir wollen einen Lernprozess gestalten, von dem unsere Zielgruppe profitiert. Darüber hinaus wollen wir auch die Fachwelt mit den Neuerungen vertraut machen und an den Erkenntnissen, die wir in den Prozessen sammeln, teilhaben lassen.
Dabei geht es nicht um rechtliche Beratung zur Antragstellung o.ä., sondern um eine Sammlung und Bewertung von Informationen aus Sicht der Menschen mit Behinderung. Letztlich soll sich innerhalb des Projektes die Zielgruppe selbst befähigen, den Anforderungen der neuen Leistungssystematik gerecht zu werden.
Menschen im Eingliederungshilfeleistungsbezug sollen mit dem Projekt wesentliche Lern- und Entwicklungserfahrungen machen, welche sich aus der Benennung der eigenen Bedarfslagen und Ressourcen und dem Zugang zu tragfähigen Handlungsoptionen und Lösungswegen ergeben.
Das Projekt wird gefördert von der: