Damit drohen auf breiter Linie neue steuerliche Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger.
Die Neufassung führt zu einer Einschränkung der Steuerbefreiung von Angeboten der Weiterbildung, die bisher als „Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art“ eingestuft sind.
Eine höhere Besteuerung des Kursangebots hat unmittelbare Folgen für die Weiterbildungspraxis überall im Land:
Als Einrichtungen und Träger der öffentlich verantworteten Weiterbildung gewährleisten wir in großer Träger- und Angebotsvielfalt ein breites Bildungsangebot vor Ort und nahe bei den Menschen. Volkshochschulen, katholische oder evangelische Erwachsenbildungswerke und Familienbildungsstätten, Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft, wie z.B. die AWO oder der Landessportbund, freie Bildungsstätten und Akademien wären gezwungen, die zusätzliche steuerliche Belastung der Angebote an die Teilnehmenden weiterzugeben. Angebote zur Grundbildung und Alphabetisierung, Formate politischer Bildung, eine Vielzahl an Familienbildungsangeboten können schon heute kaum (oder gar nicht) über Teilnehmendenbeiträge finanziert werden.
Für Menschen mit geringem Einkommen vergrößert sich nun die Schwierigkeit, Zugang zu Bildung (und damit gesellschaftliche Teilhabe) zu erlangen, wenn die Teilnehmendenbeiträge, die als Teil der Finanzierung erforderlich sind, aufgrund der zusätzlichen Steuerlast noch weiter ansteigen müssen.
Nach unserer Analyse der geplanten Änderungen wären beispielhaft auch diese Angebote unserer Bildungsarbeit betroffen und gefährdet:
Neue steuerliche Belastungen für die Weiterbildung widersprächen allen bildungspolitischen Bestrebungen von Bund und Ländern, die Chancengerechtigkeit in Deutschland durch ein offenes, allen Bevölkerungsgruppen zugängliches System des lebensbegleitenden Lernens zu verbessern; vor allem Bildungsbenachteiligten und einkommensschwachen Gruppen würde der Zugang zur Weiterbildung und damit eine Verbesserung ihrer Lebenschancen erschwert.
Die Gesetzesbegründung verknüpft den Fortbildungsbegriff eng mit der beruflichen Verwertbarkeit. Darin sehen wir die Gefahr einer Diskriminierung ganzer Bevölkerungsgruppen (z.B. Senior*innen, Menschen mit Behinderungen, Frauen und Männer in Elternzeit, pflegende Angehörige etc.), weil sie nicht aktiv bzw. nur eingeschränkt im Erwerbsleben stehen.
Darum unterstützt der AWO Bezirksverband Niederrhein die Petition Keine Steuern auf Bildung! und ruft Mitglieder und Freud*innen der AWO zur Unterzeichnung auf.