Nun bedarf es dringend einer neuen gesetzlichen Regelung, die nicht materiell eingreift, sondern Beratung, Unterstützung und Zugang zu Sterbehilfe sicherstellt. Selbstbestimmt leben bedeutet auch, selbstbestimmt über das eigene Lebensende entscheiden zu dürfen. Wir dürfen schwerstkranke Menschen nicht allein lassen, wenn sie ihrem Leiden ein Ende setzen wollen. Der Gesetzgeber steht also vor der schwierigen Aufgabe, dem Verfassungsgerichtsurteil gerecht zu werden, wonach im Ausnahmefall der Einzelne sein Leben selbstbestimmt beenden kann. Zugleich aber muss einem gesellschaftlichen Trend vorgebeugt werden, wonach Sterbehilfe bei Schwerkranken und Hochbetagten zur Normalität wird.
Aber: Es ist zentral, dass keine Geschäftsinteressen auf derart schwerwiegende Entscheidungen einwirken. Es bedarf ganz klarer Regeln und verfahrenstechnischer Schutzmechanismen gegen Missbrauch. Zudem müssen palliative Hilfen und Beratung ausgebaut werden.
Wer für sich die richtigen Behandlungsnotwendigkeiten festlegen möchte und selbstbestimmt entscheiden will, kann dafür die Patientenverfügung nutzen, die wir kostenfrei zur Verfügung stellen. Im AWO Vorsorgeordner haben wir alles Wesentliche, was wirklich wichtig ist, zusammengefasst.