Trotz etwaiger Arbeitgeberbescheinigung gilt:
Kinder dürfen nicht gebracht werden, wenn sie
- Krankheitssymptome aufweisen,
- wissentlich in Kontakt zu infizierten Personen stehen, es sei denn seit, dass seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen,
- sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar hier im Internet) es sei denn, dass 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.