Vielfach sind dabei auch die Betreuungsvereine angesprochen. Deren rechtliche Rahmenbedingungen werden im Detail auf der Grundlage des Bundesrechts in den Bundesländern geregelt. Um den nun begonnen Reformprozess kritisch zu begleiten informierten Vertreter*innen des Fachausschuss Betreuungsrecht der Freien Wohlfahrtspflege NRW alle ihr angeschlossenen Vereine.
„Mit über 140 Teilnehmer*innen aus allen Verbandsgruppen haben wir viele Akteure des Betreuungswesens erreichen können. Das freut uns enorm und bestätigt das Interesse an dieser wesentlichen Reform“ zeigt sich Michael Rosellen, Abteilungsleiter beim AWO Niederrhein Niederrhein und zuständig für die AWO Betreuungsvereine der AWO NRW, zufrieden.
Zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts:
Die Wünsche und Vorstellungen der Betroffenen sind größter Maßstab für die in der rechtlichen Betreuung handelnden Personen. Auf den bisherigen missverständlichen Begriff des Wohls der Betroffenen wird verzichtet (§ 1821 BGB-neu).
Die Nachrangigkeit einer Betreuung und der Vorrang anderer Hilfen vor Einrichtung einer Betreuung werden noch stärker herausgestellt und wird weiter an Bedeutung gewinnen.
Unterstützung geht vor Vertretung, die Vertretung der Betroffenen ist nur als letztes Mittel zulässig. In diesem Zusammenhang ist auch die Position der Betroffenen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren gestärkt. Ganz im Sinne der AWO wird so der Leitspruch „Hilfe zur Selbsthilfe“ auch im Gesetz verankert.
Die Reform wird nur ihre Wirkung entfalten können, wenn das Betreuungsrecht – über den Kreis der in der Rechtlichen Betreuung Tätigen hinaus – als das verstanden wird, was es ist: in erster Linie die Unterstützung und Selbstermächtigung der Betroffenen.
Die Kommunikation zur Reform bietet die Chance, dass die Vorstellung von „Entmündigung“ endgültig aus den Köpfen verschwindet. Hier sind alle in der rechtlichen Betreuung Tätigen, aber auch Ministerien und Verwaltungen gefordert.
AWO Betreuungsvereine in NRW:
In den AWO Betreuungsvereinen in NRW werden insgesamt ca. 4500 Betreuungen geführt, davon entfallen ca. 1500 auf Ehrenamtliche Betreuer. Diese werden durch die Vereine fachlich beraten und begleitet. Pro Jahr werden ca. 2000 Menschen in Fragen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beraten. Bundesweit ist die AWO in über 100 Betreuungsvereinen aktiv.