- Der Minister bestärkt noch einmal seinen dringenden Appell, dass Kinder zur Kontaktvermeidung nur dann in die Kita geschickt werden, wenn es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt.
- Um die zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt und auf eine Betreuung verzichtet wird.
- Die Gruppen sind strikt voneinander zu trennen.
- Daraus resultiert, dass die Kinder auch im Rahmen von Früh- und Spätdiensten nicht miteinander betreut werden dürfen. Aus diesem Grund werden die wenigsten Einrichtungen die regulären Betreuungszeiten aufrechterhalten können, so dass hier eine Reduzierung um bis zu 10 Stunden/Woche erfolgen kann bzw. muss. Die Entscheidung hierüber ist von der jeweiligen individuellen Situation in der einzelnen Kita abhängig und obliegt der Einrichtungsleitung.
- Eine Rückerstattung der Beiträge für nicht in Anspruch genommene Mahlzeiten werden wir vornehmen.
Auf die Umsetzung der Anforderungen, verbunden mit den erforderlichen Hygienemaßnahmen, sind wir inzwischen gut vorbereitet. Schlecht einzuschätzen ist jedoch für uns, wie viele Familien die Betreuung zu Hause organisieren können und wie viele Kinder weiterhin in unseren Einrichtungen betreut werden. Wir brauchen jedoch zur Dienstplanung und auch zur Gewährleistung des Mittagessens Planungssicherheit.
Daher unsere dringende Bitte: Teilen Sie Ihrer Einrichtungsleitung jeweils mindestens zwei Werktage im Voraus mit, ob Ihr Kind die Kita besucht oder nicht. Hier finden Sie die Kontaktmöglichkeiten unserer Kindertageseinrichtungen
Gemeinsam werden wir die jetzt noch vor uns liegenden Herausforderungen stemmen und so hoffentlich im Laufe dieses Jahres wieder zu einem „normalen“ Kitabetrieb übergehen können.
Bitte bleiben Sie gesund!