Mitte Mai wird der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch, der in Deutschland Schwangerschaftsabbrüche regelt, 150 Jahre alt. Über die Jahre wurde die Regelung zwar reformiert, doch bis heute ist ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig und bleibt nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Das hat viele negative Konsequenzen. Bereits seit unseren Gründungszeiten vor 100 Jahren setzen wir uns für eine selbstbestimmte Entscheidung der Schwangeren für oder gegen das Austragen einer Schwangerschaft ein.
Ein Schwangerschaftsabbruch sollte frei von Strafandrohung und staatlicher Einflussnahme stattfinden. Wir nutzen das unrühmliche "Jubiläum" des § 218, um am Internationalen Weltfrauentag unsere Forderungen noch stärker in die Öffentlichkeit zu tragen:
- Abschaffung der §§ 218/219
- kostenfreie Periodenprodukte
- verbindlichen Quotenregelungen
- Entgeltgleichheit
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