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AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. | Detail

AWO Expert*innen-Chat: Das neue Notvertretungsrecht für Partnerschaften

Menschen mit Behinderung

Das sogenannte Notvertretungsrecht zwischen Ehegatt*innen ist ab dem 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es gilt auch für Lebenspartner*innen in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft. Mit der Neuregelung können berechtigte Partner*innen in einer Notfallsituation (wie Bewusstlosigkeit oder Krankheit) im Bereich der Gesundheitssorge über einen befristeten Zeitraum die Angelegenheiten gegenüber beispielsweise Ärzt*innen, der Krankenkasse, dem Krankenhaus oder der Reha-Einrichtung ihrer geschäftsunfähigen Partner*innen regeln.

Viele Menschen haben bisher keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung abgeschlossen. Einige stellen sich nun die Frage, reicht die Notvertretungsregelung jetzt aus? Welche Voraussetzungen sind für die neue Regelung notwendig? Muss dazu ein Dokument von einem Notar oder Rechtsanwalt beglaubigt werden? Oder kann ich in der Partnerschaft eigenständig ein Dokument ausstellen?

Die Expertin Sabine Weisgram von der AWO Pflegeberatung beantwortet diese und andere Fragen am Mittwoch, 1. Februar 2023, ab 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der AWO Online-Pflegeberatung. Ratsuchende Teilnehmende können den Termin im Vorfeld buchen und bekommen einen Einladungs-Link zugeschickt, um dem Gruppen-Chat mit der Expertin zum ausgewiesenen Termin beizutreten. Interessierte können aber auch einfach hier am 01.02.2023 den Chat ab 17:00 Uhr beitreten.

Wer alle Fragen an einem Ort beantwortet wissen und für den Fall der (Not-) Fälle richtig vorgesorgt haben will, findet alle wichtigen Dokumente übersichtlich aufbereitet im AWO Vorsorge-Ordner. Dieser kann als Ringbuch oder PDF beim AWO Bezirksverband Niederrhein bestellt werden.

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Das Foto zeigt eine Vorsorge-Vollmacht aus dem AWO Vorsorge-Ordner
Alle wichtigen und erforderlichen Dokumente rund um Vorsorge und Betreuung finden Sie gut sortiert im AWO Vorsorge-Ordner.