esCor e.V.
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Erstes Patientenverfügungsgesetz verabschiedet
nach einer sechsjährigen politischen Debatte um das Gesetz zur Patientenverfügung hat der Bundestag am 18.06.2009 eine Entscheidung getroffen und entsprechende Regelungen verabschiedet. Das Gesetz hat eine hohe rechtliche Verbindlichkeit und muss unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung beachtet werden. Die AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. begrüßt diesen Beschluss und die damit verbundene Entscheidung, den Geltungsbereich nicht einzuschränken.
Was regelt das PatVerfG?
Eine Patientenverfügung wird abgeschlossen, um Wünsche und Entscheidungen, die mit Krankheit und ihrer Behandlung zu tun haben, festzulegen. Sie gilt insbesondere dann, wenn man sich nicht mehr selbst äußern kann.
Im PatVerfG wird festgelegt, dass:
- die Patientenverfügung schriftlich abgefasst werden muss und für den Arzt bindend ist
- der Wille des Patienten vorrangig bei der Anwendung lebensverlängernder Maßnahmen berücksichtigt werden muss
- der Arzt sich daran halten muss, wenn in der Patientenverfügung eine bestimmte Behandlung ausgeschlossen wurde. Das gilt auch dann, wenn dadurch der Tod des Patienten die Folge ist – auch wenn er durch die Behandlung des Mediziners gerettet werden könnte
- bei Unstimmigkeiten zwischen Betreuer und Arzt das Vormundschaftsgericht entscheidet
- die Selbstbestimmung des Patienten auch gilt, wenn er sich nicht mehr äußern kann.
Eine ärztliche Beratung vor dem Abfassen der Patientenverfügung ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen, ebenso wie eine regelmäßige Aktualisierung. Eine Missachtung der Patientenverfügung gilt als Körperverletzung. Das PatVerfG entspricht den Leitlinien der AWO auf ein Selbstbestimmungsrecht bis ans Lebensende. Es tritt zum 01. September 2009 in Kraft.
esCor meint...
esCor – der Hospizverein des AWO Bezirksverband Niederrhein e.V. beschäftigt sich bereits seit vielen Jahren mit dem Thema der Vorsorge und führt hierzu Informationsveranstaltungen und Beratungen durch. Die Patientenverfügung schriftlich abzufassen und regelmäßig zu aktualisieren wird von uns seit jeher empfohlen. Ein entsprechendes Formular, das die Abfassung erleichtert, findet sich im AWO-Vorsorgeordner „Was wirklich wichtig ist“. Dieser Ordner ist auch in türkischer und russischer Sprache verfügbar.
Wenn Sie an einer Veranstaltung teilnehmen möchten oder Fragen rund um das Thema „Patientenverfügung“ haben, finden Sie die Termine bei www.escor-hospizverein.de.

